Die Mindestlohnkommission hat in der dritten Beratungssitzung zur Mindestlohnanpassung am 27. Juni 2025 auf der Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzenden einstimmig einen Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohns gefasst.
Danach soll der Mindestlohn in zwei Stufen angepasst werden:
zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und
zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission haben im Rahmen einer Gesamtwürdigung unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dabei haben sie sich nicht nur an sachlichen Grundlagen und vor allem an den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts orientiert, sondern auch die derzeitige Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Die Arbeitgeberseite hat dabei drei in Präsidium und Vorstand der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) erläuterte Zielsetzungen verfolgt, die alle erreicht werden konnten:
1. Mindestlohn unter 14,00 € in 2026,
2. Mindestlohn unter 15,00 € in 2027,
3. Erhalt der Kommission als Schutz vor unmittelbaren politischen Eingriffen durch eine gemeinsame Beschlussfassung.
Die Bundesregierung kann nunmehr die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Dabei ist sie an den Vorschlag der Mindestlohnkommission insoweit gebunden, als sie den Vorschlag entweder übernehmen kann oder aber den Mindestlohn nicht erhöht. Sie kann keinen anderen Mindestlohn festlegen, ist also faktisch an den Beschluss der Mindestlohnkommission gebunden. Bundesarbeitsministerin Bas will der Bundesregierung vorschlagen, der Empfehlung zu folgen.
Im Vorfeld hat die Mindestlohnkommission eine Vielzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Wohlfahrtsverbänden etc. um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Die Mindestlohnkommission hat neben ihrem Beschluss auch einen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.mindestlohn-kommission.de/de/Publikationen/Berichte-der-Mindestlohnkommission/berichte-der-mindestlohnkommission_node
Bewertung:
Auch wenn sich die Mindestlohnkommission dem politischen Druck nicht gebeugt und einem Mindestlohn von deutlich unter 15 Euro für das Jahr 2026 vorgeschlagen hat, ist die beschlossene Mindestlohnerhöhung für die Landwirtschaft, insbesondere den lohnintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau nicht tragbar. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände bekräftigt daher weiterhin seine Forderung nach einer sektoralen Ausnahmeregelung. Diese Forderung war bereits als Kernanliegen des Gesamtverbandes zur Bundestagswahl 2025 erhoben worden, wissend, dass jegliche Mindestlohnerhöhung für die lohnintensive landwirtschaftliche Produktion schädlich ist. Zwar ist es nicht gelungen, eine solche Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft im Koalitionsvertrag vom CDU/CSU und SPD durchzusetzen. Es gibt jedoch zunehmend in der Politik die Einsicht, dass eine solche Ausnahmeregelung zum Erhalt der heimischen Produktion von Obst und Gemüse dringend erforderlich ist. So lässt Bundeslandwirtschaftsminister Rainer aktuell die Zulässigkeit einer Ausnahmeregelung rechtlich prüfen.
Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf und würden uns freuen, wenn Sie Ihre Abgeordneten auf die Notwendigkeit einer Ausnahmereglung für die Landwirtschaft hinweisen.