Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert darüber, dass mit den seit 1. Januar 2024 gültigen euBP-Grundsätzen die elektronische Bereitstellung von Prüfergebnissen (Bescheid / Prüfmitteilung) geregelt wurde. Die Information finden Sie auf der euBP-Infoseite der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-
Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP/euBP.html
unter
-> Allgemeines -> Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die euBP.
Mit Übersendung des Datensatzes Zugangseröffnung im Rahmen der euBP-Datenübermittlung können Arbeitgeber bzw. abrechnende Stellen angeben, dass das Prüfergebnis elektronisch (als PDF) bereitgestellt werden soll. Die grundsätzliche Annahme und Verarbeitung der ab 1. Januar 2024 gültigen Datenstrukturen war und ist seit dem Gültigkeitsbeginn gewährleistet. Die elektronische Bereitstellung der Prüfergebnisse ist ab Installation der aktuellen Version der Prüfdienstverfahren bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung möglich. Dieses Update wurde bereits bei einigen Prüferinnen und Prüfern eingespielt und wird sukzessive bis spätestens zum 2. September 2024 bei allen anderen Prüferinnen und Prüfern installiert.
Sobald nach entsprechender Installation Prüfungen abgeschlossen werden, können unabhängig vom Zeitpunkt der euBP-Datenübermittlung mit Datensatz Zugangseröffnung die Prüfergebnisse elektronisch bereitgestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt über den Kommunikationsserver der Datenstelle der Rentenversicherung und der Abruf erfolgt im technischen euBP-Verfahren (Verfahrensmerkmal = “EBP”).
Sobald das Prüfergebnis zur Abholung bereit ist, ergeht vom Absender betriebspruefung@deutsche-rentenversicherung.de eine entsprechende Information per E-Mail an die im Datensatz Zugangseröffnung mitgeteilte Adresse. Wir bitten um Beachtung dieser Möglichkeit des Abrufs für das Prüfergebnis einer euBP.