Über das am 15.07.2025 bekannt gegebenen Prüfungsergebnis hinsichtlich einer möglichen Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für die Landwirtschaft zeigt sich der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. Hans-Benno Wichert enttäuscht:
„Die Entscheidung, keine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für die Landwirtschaft zuzulassen, ist ein massiver Schlag gegen den Sonderkulturanbau in Deutschland. Sie gefährdet nicht nur Existenz tausender Betriebe, sondern auch die Versorgung mit heimischen Obst, Gemüse und Wein. Wer glaubt, diese Kulturen ließen sich unter deutschen Kostenbedingungen weiterhin wettbewerbsfähig produzieren, ignoriert die Realität – oder nimmt die Verlagerung ins Ausland billigend in Kauf.“
Der Verband kritisiert die Entscheidung als rein politisch motiviert. „Die Berufung auf rechtliche Bedenken überzeugt nicht. Bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es beispielsweise eine Ausnahme für Zeitungszusteller, für die zunächst ein Mindestlohn von nur 75 bzw. 85 Prozent des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns galt. Zudem war es möglich, durch Tarifverträge vom Mindestlohn abzuweichen. Das zeigt, dass es auch unter Achtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots politischen Gestaltungsspielraum gibt. Diesmal wurde er bewusst nicht genutzt. Die Bundesregierung hat sich ganz offensichtlich gegen die Interessen der Landwirtschaft entschieden“, so Präsident Wichert.
Bei einem Mindestlohn von 13,90 bzw. 14,60 Euro droht laut Verband ein schleichender Rückzug des arbeitsintensiven Anbaus aus Deutschland – mit langfristigen Folgen für Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und regionale Strukturen.
„Wer weiterhin heimische Erdbeeren, Äpfel oder Spargel auf dem Teller haben will, muss jetzt handeln“, so der Appell an die Bundesregierung. „Die wirtschaftlichen Herausforderungen der Sonderkulturbetriebe sind bekannt. Es ist höchste Zeit, tragfähige und praxisnahe Lösungen zu schaffen, bevor ganze Produktionszweige aus Deutschland verschwinden. Entlastungen beim Agrardiesel, der Stromsteuer und den Bürokratiekosten werden nicht reichen.“
(Quelle: Pressemitteilung des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. vom 15.07.2025)

