Mit dem Newsletter für Oktober 2025 hatten wir Sie über die anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene zur sogenannten Bundesempfehlung informiert. Die Bundesempfehlung ist die Grundlage für den Abschluss der regionalen Tarifverträge in der Land- und Forstwirtschaft.
Exakt 18 Euro pro Arbeitsstunde für eine ausgebildete Fachkraft forderte die Tarifkommission für die Landwirtschaft in der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Gespräche über mehrere Verhandlungsrunden. Am 06.03.2026 kam es nun zu einem Ergebnis, das nach Ablauf der vereinbarten Erklärungsfristen nun auch offiziell ist. Die Einkommen in der Landwirtschaft mit insgesamt rund 500.000 Beschäftigten sollen in den nächsten gut zweieinhalb Jahren in drei Stufen um insgesamt rund zehn Prozent steigen. Darauf haben sich die Verhandlungskommissionen des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach langwierigen Verhandlungen geeinigt.
Die Empfehlung sieht vor, dass die Tariflöhne sich zum 1. Mai 2026, 1. Januar 2027 sowie 1. Januar 2028 um jeweils 3,3 Prozent erhöhen, dazu gibt es eine Einmalzahlung im Juli dieses Jahres von 300 Euro. Abweichend von diesen prozentualen Erhöhungen bleibt es in der untersten Tarifgruppe (ungelernte Mitarbeitende) in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung bei einer Entlohnung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, ab dem fünften Monat steigt das Entgelt um 10 Cent. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 30. September 2028.
Der Vorstand des AGV Bayern hat der Bundesempfehlung zugestimmt. Wir werden daher unverzüglich mit der IG B.A.U. die Umsetzung der Bundesempfehlung in Bayern vereinbaren. Über den endgültigen Tarifabschluss in Bayern werden wir Sie dann noch gesondert informieren.
Zitat:
Hans-Benno Wichert, Präsident des GLFA
„Angesichts der zurzeit angespannten wirtschaftlichen Lage auf vielen Höfen ist uns dieser Abschluss sehr schwergefallen. Der massive Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns zu Jahresbeginn übt erheblichen Druck auf unser gesamtes Tarifsystem aus und stellt insbesondere Betriebe mit arbeitsintensivem Anbau von Obst, Gemüsen und Wein vor enorme, teils existenzielle Herausforderungen. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage haben wir einer deutlichen Lohnanpassung zugestimmt, weil wir die Leistung und das Engagement unserer Beschäftigten anerkennen und ihre steigenden Lebenshaltungskosten ernst nehmen. Der gefundene Kompromiss gibt den Arbeitgebern Planungssicherheit bis Herbst 2028.“

