Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zum 30. Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2026 vorlegen. Ihre Entscheidung wird die Kommission anhand der gesetzlichen Vorgaben im Mindestlohngesetz sowie der in der neuen Geschäftsordnung niedergelegten Grundsätze treffen.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag erfreulicherweise vereinbart, an der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission festhalten zu wollen. Gleichwohl irritieren die Sätze im Koalitionsvertrag, wonach sich die Mindestlohnkommission bei der weiteren Entwicklung des Mindestlohns im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren werde und auf diesem Weg ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sei. Darin scheinen einzelne SPD-Politiker eine Vereinbarung zu sehen, den Mindestlohn notfalls durch erneutes Eingreifen des Gesetzgebers auf 15 € anzuheben, sollte die Mindestlohnkommission eine geringere Erhöhung vorschlagen. Bundeskanzler Merz hat hingegen in den vergangenen Wochen stets betont, dass die Autonomie für die Mindestlohnanpassung allein bei der Mindestlohnkommission liege und ein gesetzgeberisches Eingreifen abgelehnt.
Mit den regelmäßig geäußerten Erwartungen, die Mindestlohnkommission werde aufgrund der in ihrer Geschäftsordnung festgelegten Kriterien (Tarifentwicklung und 60% Medianlohn) eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zum 1.1.2026 vorschlagen, wird ein starker Erwartungsdruck auf die Mindestlohnkommission ausgeübt. Dies erschwert die Arbeit der unabhängigen Kommission. Zudem ist der Wert von 15 Euro wenig Fakten basiert und es wird stets übersehen, dass die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung zu entscheiden hat, in der neben den zuvor genannten Kriterien auch die wirtschaftliche Lage in Deutschland (3. Jahr Rezession!) zu berücksichtigen ist. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in einem Argumentationspapier die wesentlichen Fakten zum Mindestlohn und seiner Anpassung zusammengetragen. Darin sind auch die vom Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände in seiner Stellungnahme an die Mindestlohnkommission aufgezeigten negativen Folgen für die Landwirtschaft dargestellt. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission auf Arbeitgeberseite ist, hat in verschiedenen Interviews in den vergangenen Wochen die Arbeitgeberposition deutlich gemacht, ebenso wie Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes, die Sicht der Arbeitnehmer. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, hat in diesem Zusammenhang einen Kommentar zu den Koalitionsverhandlungen verfasst, warum die Politik beim Mindestlohn nicht mitmischen sollte. Bei Interesse können die vorgenannten Unterlagen über unsere Geschäftsstelle angefordert werden.
Vor dem Hintergrund, dass selbst eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro für viele landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere mit Sonderkulturen, wirtschaftlich nicht tragbar wäre, hält der Gesamtverband an seiner Forderung nach einer Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn fest. Diese Forderung hat er in verschiedenen Schreiben, z.T. gemeinsam mit u.a. dem Deutschen Bauernverband, dem Zentralverband Gartenbau, dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Deutschen Weinbauverband sowie in persönlichen Gesprächen an die Bundesregierung und verschiedene politische Vertreter gerichtet.
Wir werden Sie insoweit zu dieser Thematik auf dem Laufenden halten.