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Neue Entgelt- und Vergütungstarifverträge für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft in Bayern

Im land- und forstwirtschaftlichen Tarifbereich in Bayern wurde Ende März die Bun­desempfehlung Landwirtschaft, die zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt am 06.03.2026 beschlossen wurde, auf regionaler Ebene um­gesetzt. Mit Wirkung vom 01.05.2026 treten die folgenden Änderungen ein:

 

Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

 

In der untersten Entgeltgruppe 1a bleibt es bei dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von aktuell 13,90 € brutto. Für den Fall, dass der Gesetzgeber für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft eine spezifische Lohnuntergrenze festlegt, findet diese Anwen­dung (siehe auch Artikel zu dem Rechtsgutachten Mindestlohn in diesem Rund­schreiben). Ebenso beibehalten wurde die Regelung, wonach vollbeschäftigte Arbeit­nehmer in der Lohngruppe 1a, die einen auf mindestens 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, darüber hinaus eine Prämie von 30 € brutto je voll gearbeiteten Monat erhalten, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäf­tigte erhalten die Prämie anteilig.

 

Bei Beschäftigten der Entgeltgruppen 1b sowie 2 erhöht sich der Stundenlohn ab dem 01.05.2026 auf 14 € bzw. 14,50 € brutto, ab dem 01.01.2027 auf 14,70 € bzw. 15 € brutto sowie ab dem 01.01.2028 auf den dann geltenden gesetzlichen Mindestlohn zzgl. 10 cent bzw. 15,50 €.

 

Der Ecklohn (Entgeltgruppe 4) erhöht sich ab dem 01.05.2026, 01.01.2027 sowie 01.01.2028 um jeweils 3,3 Prozent. Alle anderen Gruppen erhöhen sich entsprechend ihrer Relationen.

 

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten darüber hinaus spätestens mit der Lohn­abrechnung für den Monat Juli 2026 eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00 € brutto. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig. Der Anspruch auf die Einmal­zahlung besteht jedoch nicht für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis April 2026 kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand.

 

Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2028.

 

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft

 

Die Ausbildungsvergütungen werden analog zu den Arbeitnehmervergütungen ent­sprechend in 3 Stufen erhöht. Eine Einmalzahlung entfällt jedoch.

 

Der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen hat ebenfalls eine Laufzeit bis zum 30.09.2026.

 

Beide Tarifverträge stehen ab sofort im Mitgliederbereich zum Download bereit.