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Umlagesätze für geringfügige Beschäftigungen

Die Minijob-Zentrale hat mitgeteilt, dass für geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnt und kurzfristige) der Umlagesatz für die Umlage U2 (Mutterschutz) gesenkt wird. Der Umlagesatz für die Umlage U1 (Krankheit) bleibt unverändert.
Für das Jahr 2025 gelten somit folgende Werte für geringfügige Beschäftigungen:
Umlagesatz U1 1,10 % (2024: 1,10 %)
Umlagesatz U2 0,22 % (2024: 0,24 %).
Insolvenzgeldumlage 0,15 % (2024: 0,06 %)