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Anhebung der Kinderkrankentage durch das Pflegestudiums-stärkungsgesetz

Am 15. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege

und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) im Bundesgesetzblatt Nr. 359 veröffentlicht.

 

Das PflStudStG zielt auf den Auf- und Ausbau eines dualen Pflegestudiums und die Regelung der Vergütung der Studierenden analog zu Auszubildenden in der Pflege. Zudem sollen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.

 

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf eine “fachfremde” Änderung des Gesetzes, die nicht auf den Pflegebereich begrenzt ist, sondern alle Branchen und Unternehmen betrifft:

  • Durch Art. 8b des Gesetzes erfolgt in § 45 SGB V eine Anhebung der Zahl der Kinderkrankentage. Nach Beendigung der Corona-Sonderregelungen wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr gewesen – das Gesetz erhöht die Zahl für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende auf 30 Tage.
  • Des Weiteren wird der Anspruch auf Krankengeld als Begleitperson bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen gesetzlich geregelt.