Erfahren Sie mehr
Über uns
Wer wir sind
Der Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer, die zeitweise oder ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Juristisch ist er ein eingetragener Verein mit Sitz in München.
Der Arbeitgeberverband ist die Interessenvertretung der Arbeitgeberbetriebe im grünen Bereich in allen Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts. Grundlagen unserer Arbeit sind die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie sowie die Ordnungsidee der sozial gestalteten Marktwirtschaft.
Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
Dem Arbeitgeberverband gehören neben den Betrieben der privaten Land- und Forstwirtschaft, u.a. als Mitglied an:
- der Bayerische Bauernverband, mit dem wir in enger Kooperation die Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber vertreten
- der Freistaat Bayern mit seinen landwirtschaftlichen Versuchsgütern
- die Bezirke mit ihren landwirtschaftlichen Betrieben
- der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
- der Bayerische Gärtnereiverband e.V.
- der Bund deutscher Baumschulen (BdB)
- das Landeskuratorium für tierische Veredelung in Bayern e.V.
- das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V.
- Besamungsgenossenschaften und Erzeugergemeinschaften
Was wir wollen
Angesichts der großen Herausforderungen und Umwälzungen, die die Agrarwirtschaft momentan und in Zukunft zu bewältigen hat, besteht mehr denn je die Notwendigkeit, lenkend und ordnend das Tarifwesen für die Beschäftigungsverhältnisse im agrarischen Sektor zu gestalten sowie die Ausbildungsberufe im land- und forstwirtschaftlichen Bereich attraktiv zu halten.
Künftig werden die Betriebe noch mehr als bisher auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen sein. Daher ist es auch weiterhin Aufgabe des Arbeitgeberverbandes, in Abwägung der objektiven Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Berücksichtigung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft, allerdings unter wesentlicher Würdigung der besonderen Produktionsbedingungen und wirtschaftlichen Lage im agrarischen Bereich, zur
- Vermeidung der Abwanderung der am besten qualifizierten Mitarbeiter und zur
- Verhinderung einer Orientierungslosigkeit in Tariffragen zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft
- tragbare Kompromisse hinsichtlich eines „gerechten Lohnes“ und
- ausgewogener Arbeitsbedingungen zu erarbeiten.
Was wir tun
Im engen Aufgabenbereich:
- Vertretung in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit durch unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte
- Beratung in arbeits-, tarif-, sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Hilfe bei Abschluss von Arbeitsverträgen, Beratung bei notwendigen Kündigungen …
- Wahrnehmung der Ordnungsfunktion durch den Abschluss von Tarifverträgen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen
- Verhandlung mit der Betriebsvertretung bzw. der Gewerkschaft
- Bereitstellung der benötigten Tarifverträge an die Mitglieder
- Information durch Rundschreiben über aktuelle Rechtsthemen
Unser Team
Stellvertretende Vorsitzende
Günther Felßner
Thomas Scheuerer
Sekretariat
Marzena Tufan
Elisabeth Czerwinski