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Neue Entgelt- und Vergütungstarifverträge für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft in Bayern

Im land- und forstwirtschaftlichen Tarifbereich in Bayern wurde nunmehr die Bundesempfehlung Landwirtschaft, die zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt im Dezember 23 beschlossen wurde, auf regionaler Ebene umgesetzt. Mit Wirkung vom 01.01.2024 treten folgende Änderungen ein:

Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

In der untersten Entgeltgruppe 1a bleibt es bei dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,41 € brutto. Vollbeschäftigte Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1a, die einen auf mindestens 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, erhalten darüber hinaus eine Prämie von 30 Euro brutto je voll gearbeiteten Monat, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Bei Beschäftigten der Entgeltgruppen 1b sowie 2 erhöht sich der Stundenlohn auf 13 € bzw. 13,50 € brutto.

Der Ecklohn (Entgeltgruppe 4) erhöht sich ab dem 01.01.2024 um 3,9 Prozent und ab dem 01.01.2025 um weitere 3,8 Prozent. Alle anderen Gruppen erhöhen sich entsprechend ihrer Relationen.

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten darüber hinaus zwei Inflationsausgleichsprämien (IAP) iSd § 3 Nr. 11c EStG oder – wenn der steuerfreie Betrag von insgesamt 3.000 Euro bereits ausgeschöpft ist – zwei Einmalzahlungen in Höhe von je 350 Euro brutto, zahlbar mit den Lohnabrechnungen im März und Dezember 2024. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig. Der Anspruch auf die Sonderzahlungen besteht jedoch nicht für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis März 2024 (erste IAP oder Einmalzahlung) bzw. im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 (zweite IAP oder Einmalzahlung) kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand.

Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft

Die Ausbildungsvergütungen werden im Jahr 2024 pauschal um monatlich 50 € brutto und im Jahr 2025 pauschal um weitere 50 € brutto monatlich angehoben.

Der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen hat ebenfalls eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Beide Tarifverträge stehen ab sofort im Mitgliederbereich zum Download bereit.